Toscana-Forum Headerimage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

1. Toscana Forum -im folgenden Vermittler genannt- ist eine unternehmerische Initative der Fa. Elisa Santoni, Internet-Reisebüro, mit Sitz in Unterföhring bei München.

2. Der Vermittler vermittelt die Vermietung von ausgesuchten Ferienwohnungen, Zimmern, Villen und Ferienhäusern im Namen und für Rechnung des jeweiligen unterkunftsgewährenden Vermieters – im folgenden Vermieter genannt.

3. Der Vermittler teilt in seiner offiziellen Webseite (www.toscana-forum.de) die jeweilige saisonal bedingte Preisliste mit. Die Vermittlung erfolgt zu diesen Preisen provisionsfrei für den Mieter.

4. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Unterkunftssuchenden -im folgenden Mieter genannt – und dem Vermieter durch die Annahme der verbindlichen Zusage des Mieters durch den Vermittler im Auftrage des Vermieters zustande.

5. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl bewohnt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, überzählige Personen gesondert zu berechnen oder auch zurückzuweisen.

6. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die durch ihn und/oder seine Kinder und/oder seine Gäste verursacht werden.

7. Der Mieter erkennt die jeweilige Hausordnung an.

8. Haustiere dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters mitgenommen werden.

§ 2

1. Der Mieter bietet durch eine schriftliche verbindliche Zusage (Fax/ e-Mail / Post) dem Vermieter über den Vermittler verbindlich einen Mietvertrag an.

2. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der verbindlichen Zusage des Mieters durch den Vermittler im Auftrage des Vermieters zustande.

3. Der Mieter unterschreibt den Mietvertrag und schickt diesen vollständig ausgefüllt zusammen mit einer Kopie des Zahlungs- bzw. Überweisungsbelegs über die gesamte Anzahlungssumme an den Vermittler (Fax / e-Mail / Post) zurück. Im Fall einer schwer lesbaren Fax- oder Scan-Kopie sind die Unterlagen in doppelter Ausfertigung postalisch an den Vermittler zu senden.

4. Der Mieter erhält anschließend vom Vermittler eine vom Vermittler im Auftrag des Vermieters unterschriebene Ausfertigung des Mietvertrages mit Buchungsbestätigung zurück und zugleich ein Informationsblatt bezüglich des Vemieters sowie des vermieteten Objektes (Fax / e-Mail / Post).

5. Im Falle des nicht rechtzeitigen Zahlungseingangs des Anzahlungsbetrages nach Zusendung des Mietvertrages durch den Vermittler, d.h. innerhalb von 8 Tagen ab Mietvertragsdatum / S. 1. des Mietvertrages) auf das Konto des Vermittlers, ist dieser durch den Vermieter beauftragt, nach einmaliger erfolgloser Zahlungserinnerung, die Reservierung des Mieters zu stornieren.

6. Der Mieter trägt in diesem Falle die Mietausfallkosten.

§ 3

1. Die vereinbarte Anzahlung ist fällig bei Abschluss des Mietvertrages bzw. bei Rücksendung des Mietvertrages durch den Mieter.

2. Die Höhe des Anzahlungsbetrages ist auf der ersten Seite des Mietvertrages angegeben.

3. Die Bankverbindungsdaten sind § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.

4. Im Mietvertrag ist die Zahlungsmodalität des Mietrestbetrages angegeben. Es wird dort festgelegt, ob die Zahlung vor Ort zu Händen des Vermieters, per Kreditkarte oder durch Überweisung erfolgen muss.

5. Zusätzliche Kosten (z.B. Zusatzbett, Heizung usw.) können je nach Vereinbarung entweder über den Vermittler oder unmittelbar vor Ort beim Vermieter bezahlt werden.

6. Der Vermittler ist für den Vermieter auch inkassobevollmächtigt.

§ 4

1. Sämtliche Service-Leistungen, die bei der Buchung durch den Mieter bestellt werden, sind bei der Ermittlung des Gesamtmietpreises mitberücksichtigt.

2. Zusätzliche Service-Leistungen, die erst vor Ort zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und bestellt werden, müssen dort vor Schlüssel- und Kautionsrückgabe zu Händen des Vermieters bezahlt werden.

§ 5

Die Bankverbindung des Vermittlers lautet:

Empf.: xxxxxxxxxxxxxxxx

Inlandsüberweisung
BLZ: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Konto-Nr. xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Auslandsüberweisung
IBAN: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
BIC/Swiftcode: xxxxxxxxxxxxx

Für den Fall, dass wegen der Überweisung Gebühren anfallen, werden diese vom Mieter getragen. Bei der Überweisung sind Namen des Mieters, Zeitraum sowie Objektbezeichnung anzugeben.

§ 6

Der Mieter legt bei seiner Ankunft seinen Reisepass oder Personalausweis vor.

§ 7

1. Eine einheitliche Mietkautionshöhe besteht nicht, da diese vom jeweiligen Vermieter unterschiedlich bestimmt wird. Daher kann die Mietkautionshöhe erst durch den Mietvertrag festgelegt werden.

2. Die Mietkaution wird bei der Ankunft und vor Schlüsselübergabe zu Händen des Vermieters oder des von diesem beauftragten Vermittlers erbracht.

3. Die Mietkaution wird am Abreisetag nach Schlüsselrückgabe dem Mieter zurückerstattet.

4. Im Fall von Schäden, die während der vereinbarten Mietzeit durch den Mieter und / oder seine Familienangehörigen und / oder Gäste entstanden sind, werden die erforderlichen Behebungskosten mit der Mietkaution verrechnet.

5. Sollte der Mietkautionsbetrag zur Behebung der Schäden nicht ausreichend sein, so wird der darüber hinaus erforderliche Betrag vom Mieter noch vor Ort und vor Abreise in bar erbracht.

§ 8

1. Das Mietobjekt steht am Anreisetag grundsätzlich von 16-19 Uhr zur Übernahme durch den Mieter bereit. Ein einheitlicher Zeitraum besteht allerdings nicht und ist vom Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Der genaue Zeitrahmen wird im Mietvertrag geregelt.

2. Im Falle einer späteren Ankunft hat der Mieter den Vermieter diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine für den Vermieter akzeptable Regelung mit dem Vermieter zu vereinbaren. Auch eine frühere Ankunft ist mit dem Vermieter zu vereinbaren.

3. Am Abreisetag muss das Mietobjekt grundsätzlich bis 10 Uhr zum Reinigen desselben freigegeben werden. Ein einheitlicher Zeitraum besteht allerdings nicht und ist vom Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Der genaue Zeitrahmen wird im Mietvertrag geregelt.

4. Der Mieter hat sich vor Abreise rechtzeitig zwecks Abnahme des Mietobjekts zu melden.

§9 Rücktritt, Umbuchung, Rücktrittskostenversicherung

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter – durch den Vermittler – eine Entschädigung geltend gemacht. Die genaue Höhe der Entschädigung sowie die Abwicklung wird im Mietvertrag geregelt. Eine kostenfreie Stornierung kann nur im Fall Höherer Gewalt (Corona-Pandemie) berücksichtigt werden, sehen Sie dazu auch Covid-Stornokonditionen – Höhere Gewalt

Die Höhe der Entschädigung wird von den einzelnen Vermietern festgelegt und variiert stark je gebuchtes Objekt:

Einige Vermieter verlangen grundsätzlich nur die Anzahlung als Stornokosten bis 14 Tagen vor Anreise, andere bis 8 Tage vor Anreise.

Die meisten Vermieter wenden eine der folgenden Stornotabellen an:

Modell 1 „leicht“

Datum der RücktrittsmeldungRücktrittsbelastung
Mehr als 7 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung ist fällig
7-2 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 80% der Restzahlung
weniger als 2 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 90% der Restzahlung
im Falle des Nichterscheinens des Mieters 100% von der Anzahlung + 90% der Restzahlung
im Falle der vorzeitigen Abreise des Mieters100% von der Anzahlung + 100% der Restzahlung
  

Modell 2 „medium“

Datum der RücktrittsmeldungRücktrittsbelastung
Mehr als 14 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung ist fällig
14-7 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 80% der Restzahlung
weniger als 7 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 90% der Restzahlung
im Falle des Nichterscheinens des Mieters 100% von der Anzahlung + 90% der Restzahlung
im Falle der vorzeitigen Abreise des Mieters100% von der Anzahlung + 100% der Restzahlung
  

Modell 3 „ausgewogen“

Datum der RücktrittsmeldungRücktrittsbelastung
Mehr als 30 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung ist fällig
30-15 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 60% der Restzahlung
14-7 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 80% der Restzahlung
weniger als 7 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 90% der Restzahlung
im Falle des Nichterscheinens des Mieters 100% von der Anzahlung + 90% der Restzahlung
im Falle der vorzeitigen Abreise des Mieters100% von der Anzahlung + 100% der Restzahlung

Modell 4 „klassisch“

Datum der RücktrittsmeldungRücktrittsbelastung
Mehr als 60 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung ist fällig
60-45 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 40% der Restzahlung
45-30 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 50% der Restzahlung
30-20 Tage vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 80% der Restzahlung
weniger als 20 Tagen vor Mietbeginn100% von der Anzahlung + 90% der Restzahlung
im Falle der vorzeitigen Abreise des Mieters100% von der Anzahlung + 100% der Restzahlung

Genaue Informationen über die Stornokonditionen befinden sich in der Regel auf der Webseite www.toscana-forum.de in den jeweiligen Objektbeschreibungen. Sollten dort keine spezifische Informationen über die Stornokosten vermerkt sein, können die Kunden bei Toscana Forum nachfragen. Von Vermieter zu Vermieter kann es Abweichungen von den obigen Modellen geben. Die vollständige und gültige Stornotabelle ist aus dem unterschriebenen Mietvertrag zu entnehmen.   

Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Storno-Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 100, – € berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben. In allen anderen Umbuchungsfällen kann eine Gebühr in Höhe von 30-50 € berechnet werden.

§ 10

1. Die Webseite des Vermittlers enthält Auskünfte und Beschreibungen der ausgesuchten Mietobjekte und weitere Informationen (z.B. Veranstaltungskalender usw ..) . Über die Richtigkeit aller Angaben besteht allerdings keine Gewähr, da diese teilweise auch auf Angaben Dritter bzw. von Vermietern, Verkehrsämtern und ähnlichen Institutionen beruhen.

2. Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Krieg, Streik usw.) behält sich der Vermieter das Kündigungsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages vor. Die an den Vermieter direkt oder über den Vermittler geleisteten Mietzahlungen werden vom Vermieter rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

3. Im Falle der Nichtverfügbarkeit des reservierten Mietobjektes, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter ein anderes, qualitativ vergleichbares Mietobjekt anzubieten. Sollte der Vermieter kein vergleichbares Mietobjekt anbieten können, dann wird der Vermieter dem Mieter die an den Vermieter direkt oder über den Vermittler geleisteten Mietzahlungen rückerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

4. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, worunter auch Ehegatten und Familienangehörige zu verstehen sind , wird ausgeschlossen.

§ 11

1. Im Falle von Mängeln und Beschwerden hat sich der Mieter unmittelbar an den Vermieter, als seinen alleinigen Vertragspartner, zu wenden.

2. Sollte keine Abhilfe möglich sein, so hat der Mieter die Möglichkeit den Vermittler zu kontaktieren. Dieser wird sich bemühen, vermittelnd tätig zu werden.

3. Mängelanzeigen nach Urlaubsbeendigung sind ausgeschlossen.

§ 12

1. Anwendbar ist deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist München.